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   BGH, 10.02.1981 - 1 StR 625/80   

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https://dejure.org/1981,3119
BGH, 10.02.1981 - 1 StR 625/80 (https://dejure.org/1981,3119)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1981 - 1 StR 625/80 (https://dejure.org/1981,3119)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1981 - 1 StR 625/80 (https://dejure.org/1981,3119)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.01.1954 - 4 StR 745/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.02.1981 - 1 StR 625/80
    Eine Bestrafung aus § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder § 283 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist nur möglich, wenn ein sachverständiger Dritter sich infolge der unordentlichen Buchführung im Zeitpunkt der Konkurseröffnung einen Überblick über den Vermögensstand des Gemeinschuldners entweder überhaupt nicht oder nur unter besonderem Aufwand an Zeit und Mühe verschaffen kann (BGH, Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 745/53; BGH bei Holtz MDR 1980, 455 ).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Einigkeit besteht aber darüber, dass es einer kausalen Verknüpfung zwischen beiden Elementen nicht bedarf (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1978 - 3 StR 408/78, BGHSt 28, 231, 232; vom 10. Februar 1981 - 1 StR 625/80, bei Holtz MDR 1981, 454).
  • BGH, 18.12.2002 - IX ZB 121/02

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung; Begriff der Insolvenzstraftat

    Insbesondere beruht § 283b StGB auf der Erfahrung, daß die Erfüllung der Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften eine Grundvoraussetzung jeder ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung ist und ihre Verletzung die Gefahr von Fehlentschließungen mit schweren wirtschaftlichen Auswirkungen in sich birgt (amtliche Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des 1. Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, BT-Drucks. 7/3441, S. 38 zu § 283b StGB; vgl. BGH, Urt. v. 10. Februar 1981 - 1 StR 625/80, bei Holtz MDR 1981, 452, 454).
  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

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  • BGH, 19.08.1986 - 4 StR 358/86

    Anforderungen an die ausreichende Feststellung des Tatbestands der Überschuldung

    Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt (BGH, Urteil vom 10. Februar 1981 - 1 StR 625/80).
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